Laufend
4. Februar 2026 - 28. Februar 2026

Revision der Behördenverordnung (BehV)

Revision der Behördenverordnung (Austrittsentschädigung für Standeskommissionsmitglieder)

Im Zuge der Überlegungen zur Stabilisierung des kantonalen Finanzhaushaltes prüfte die Standeskommission verschiedene Massnahmen zur Aufwandreduktion. Unter anderem beschloss sie im Frühling 2025, ihre eigenen Austrittsentschädigungen zu reduzieren, also die Leistungen zu senken, auf die Standeskommissionmitglieder beim Austritt Anspruch haben.

So nehmen Sie an der Vernehmlassung teil:

1

Lesen Sie die verfügbaren Dokumente

2

Schreiben Sie Ihre Stellungnahme

Nutzen Sie unseren Stellungnahmen-Editor, um sowohl gezielte Änderungen am Text vorzuschlagen als auch allgemeine Bemerkungen zu erfassen. Sie können auch andere Personen einladen, mit Ihnen an der Stellungnahme zu arbeiten.

3

Reichen Sie Ihre Stellungnahme ein

Vergessen Sie nicht, Ihre Stellungnahme einzureichen. Nur eingereichte Stellungnahmen zählen. Prüfen Sie sie kurz in der Vorschau und bestätigen Sie dann die Einreichung.