GS 600.010 / Synoptische Tabelle
Vernehmlassungsentwurf / Version vom 16. September 2025
Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh.,
in Revision der Verordnung über das fakultative Finanzreferendum vom 20. Oktober 2014,
beschliesst:
Verordnung über das fakultative Referendum (VFR)
1 Diese Verordnung regelt in Ausführung des Gesetzes über die politischen Rechte vom .... (GPR) das Verfahren für fakultative Referenden.
2 Die dem fakultativen Referendum unterstehenden Grossratsbeschlüsse werden im kantonalen Publikationsorgan mitgeteilt.
3 Der letzte Tag der Referendumsfrist ist in der Veröffentlichung festzuhalten.
Aufgehoben.
Referenden Bezirke und Gemeinden
1 Die Bezirke und Gemeinden können das kantonale Verfahren für die Abwicklung von Referenden und die Zuständigkeiten auf ihre Bedürfnisse und die örtlichen Verhältnisse anpassen.
2 Soweit eine entsprechende Regelung im Bezirks- oder Gemeinderecht fehlt, wird das kantonale Recht sinngemäss angewandt.
Keine Fremdänderungen.
Keine Fremdaufhebungen.
Dieser Beschluss tritt am ... in Kraft.