Im Zuge der Überlegungen zur Stabilisierung des kantonalen Finanzhaushaltes prüfte die Standeskommission verschiedene Massnahmen zur Aufwandreduktion. Unter anderem beschloss sie im Frühling 2025, ihre eigenen Austrittsentschädigungen zu reduzieren, also die Leistungen zu senken, auf die Standeskommissionmitglieder beim Austritt Anspruch haben.