Terminée
4. février 2026 - 28. février 2026

Revision der Behördenverordnung (BehV)

Revision der Behördenverordnung (Austrittsentschädigung für Standeskommissionsmitglieder)

Im Zuge der Überlegungen zur Stabilisierung des kantonalen Finanzhaushaltes prüfte die Standeskommission verschiedene Massnahmen zur Aufwandreduktion. Unter anderem beschloss sie im Frühling 2025, ihre eigenen Austrittsentschädigungen zu reduzieren, also die Leistungen zu senken, auf die Standeskommissionmitglieder beim Austritt Anspruch haben.

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